Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat entschieden, dass eine ordentliche Kündigung aufgrund einer fehlenden Aufzeichnung von Raucherpausen auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen kann.

In seiner Urteilsbegründung bezeichnet das LAG Thüringen fehlende Aufzeichnungen von Raucherpausen als eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung, die das notwendige Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstören würde. Entsprechend ist eine vorherige Abmahnung nicht notwendig. Auch mit diesem Urteil bleibt die Rechtsprechung ihrer Linie treu, wiederholt falsche Arbeitsaufzeichnungen als gravierenden Vertrauensbruch zu werten.

Das Urteil sowie die ausführliche Urteilsbegründung finden Sie unter nachfolgendem Link: https://openjur.de/u/2395937.html.

Hinweis zum Verfahren: Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 3. Mai 2022, Az: 1 Sa 18/21; Vorinstanz: Arbeitsgericht Suhl, Urteil vom 29. Juli 2020, Az: 6 Ca 248/19