Endlich gute Nachrichten vom Verwaltungsgericht Freiburg: Im Rahmen von sechs Musterverfahren zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Rückforderungen der L-Bank als rechtswidrig eingestuft und die Rückforderungsbescheide der L-Bank aufgehoben. Da die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wurde und die Urteilsbegründungen noch nicht vorliegen, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.
Dennoch: Ein erstes Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg hat zugunsten von Unternehmen und Selbstständigen entschieden. Wir sind gespannt auf die Urteilsbegründung und halten Sie auf dem Laufenden!