Aktuell beträgt die monatliche Verdienstgrenze 538,00 EUR pro Monat. Doch können Minijobber auch mehr verdienen? Die Antwort lautet „Jein“!

Seit dem 1. Oktober 2022 ist das gelegentliche Überschreiten der Verdienstgrenze aufgrund ungeplanter Mehrarbeit im Minijob gesetzlich geregelt:

Bei der aktuellen Verdienstgrenze pro Monat von 538,00 EUR liegt die Verdienstgrenze pro Jahr bei 6.456,00 EUR. Die Verdienstgrenze pro Jahr darf bei Minijobbern nicht überschritten werden. Andernfalls handelt es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Job.

Die monatliche Verdiensthöhe darf jedoch schwanken, solange die jährliche Verdienstgrenze (6.456,00 EUR) nicht überschritten wird. Allerdings darf es sich nicht um ständige sowie hohe Schwankungen handeln.

Unvorhersehbare- oder gelegentliche Überschreitung (Krankheitsvertretung)

In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen beiden Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht überschreiten. Somit ist also statt jährlich 6.456 Euro, ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich.

Für weitere Informationen zum Thema Minijob stehen unsere Expert/innen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!