Die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe für Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wurde am 23. Mai im Ministerrat beschlossen und veröffentlicht.

Bislang waren Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen für Selbstversorger ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen schon geöffnet. Die vollständige Öffnung der Beherbergungsbetriebe ist für den 29. Mai vorgesehen. Dazu legt die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe Auflagen fest. Die Auflagen gelten nur für die neu zu öffnenden Beherbergungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen. So müssen beispielsweise die Gäste den Mindestabstand einhalten. Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen außerdem an der Rezeption eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Auf sonstigen Verkehrsflächen, insbesondere Fluren und Treppenhäusern, sollen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine MNB tragen.

Die Zimmer können mit der Anzahl an Personen belegt werden, die nach der allgemeinen Corona-Verordnung im privaten Bereich zusammenkommen dürfen. Das sind derzeit fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Bei Gästen die in einem Haushalt leben besteht keine Obergrenze bei der Zimmerbelegung. Auch zur Reinigung der Zimmer gibt es Vorgaben.

Download Corona-Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200523_SM-WM_CoronaVO_Beherbergungsbetriebe.pdf

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/corona-verordnung-fuer-beherbergungsbetriebe-veroeffentlicht/