Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute, können unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen.

Unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen können Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen. Das sieht die Corona-Verordnung des Kultusministeriums zur allgemeinen Weiterbildung und freien schulischen Bildung vor, die am 21. Mai notverkündet wurde.

Die Verordnung über die Wiederaufnahme des Betriebs der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung finden Sie hier: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+CoronaVO+Allgemeine+Weiterbildung