Aufgrund der Corona-Pandemie konnte man sich bei leichten Atemwegsinfekten zeitweise telefonisch krankschreiben lassen. Ab Anfang Juni gilt diese Sonderregelung nicht mehr.

Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht, muss ab Anfang Juni wieder persönlich zum Arzt. In den vergangenen Wochen war es möglich, sich bei leichten Atemwegsinfekten telefonisch für 14 Tage krankschreiben zu lassen. Diese Ausnahmegenehmigung wird nun nicht mehr verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, in dem Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten.

Patienten müssen für die Krankschreibung wieder in die Praxis

Patienten, die leichte Atemwegsinfekte haben, müssen also ab 1. Juni wieder persönlich vom Arzt untersucht werden, bevor sie einen Krankenschein erhalten. Wichtig dabei ist aber weiterhin: Wer Symptome des neuartigen Coronavirus Covid-19 hat oder Kontakt zu Infizierten hatte, der sollte in jedem Fall vorher beim Arzt anrufen und besprechen, ob und wie ein Besuch in der Arztpraxis stattfinden kann.

Quelle: https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/aktuell/keine-krankschreibung-mehr-per-telefon-arztbesuch-notwendig-100.html