Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesrepublik Deutschland am 15.3.2020 mit Wirkung zum 16.3.2020 ab 8 Uhr bis auf Weiteres Grenzkontrollen beschlossen.
Demnach dürfen nur noch Reisende mit triftigem Grund in die Bundesrepublik einreisen. Grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig. Der Bund hat seit dem 18. März 2020 eine bundesweit einheitliche Grenzübertrittsbescheinigung eingeführt. Das Formular für die Grenzübertrittsbescheinigung ist online verfügbar:
Die Grenzübertritts-Bescheinigung gibt es zum Download beim Regierungspräsidium Freiburg:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/aktuellemeldung.aspx?rid=468
Die Bundespolizei hat außerdem Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Grenzübertritt gesammelt:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html
Quelle: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/