Coronavirus: Unterstützung in schwierigen Zeiten
Die BGHM erleichtert Zahlungen für beitragspflichtige Unternehmen, die aufgrund des Coronavirus besonders belastet sind.
Die aktuellen Entwicklungen haben auch auf Unternehmen der Branchen Holz und Metall besondere finanzielle Auswirkungen. In dieser Situation bietet die BGHM Entlastung an, indem sie die Stundung oder Ratenzahlung von Beiträgen erleichtert.
Jedes Jahr erhalten die Mitgliedsunternehmen in der letzten Aprilwoche den Beitragsbescheid zur Zahlung der Umlagebeiträge für die gesetzlichen Unfallversicherung. Der Beitrag bezieht sich stets auf das vorausgegangene Jahr. Die Fälligkeit fällt dieses Jahr auf den 15. Mai 2020 und damit in eine durch die Auswirkungen des Coronavirus angespannte und wirtschaftlich belastende Zeit.
„Wir wollen als BGHM die Mitgliedsunternehmen unterstützen, die durch das Coronavirus außergewöhnlich betroffen sind“, sagt BGHM-Hauptgeschäftsführer Christian Heck. Wer als Unternehmer wirtschaftlich direkt oder indirekt betroffen ist, etwa durch Erkrankung und Quarantäne oder aufgrund massiver Geschäftseinbußen und dadurch in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Liquiditätsprobleme bekommt, hat die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch eine Zahlungserleichterung im Rahmen einer Stundung oder einer Ratenzahlung zu beantragen.