Rechtsverordnung wurde noch nicht angepasst

Bund und Länder haben sich am 15. April 2020 auf eine Lockerung der geltenden Corona-Maßnahmen geeinigt. In den Pressekonferenzen von Bund und Ländern wurden insbesondere für Unternehmen kaum Details genannt, unter welchen Bedingungen Geschäfte wieder öffnen dürfen. Weder Bund noch Länder haben bislang neue Rechtsverordnungen veröffentlicht.

Was wir bis jetzt – 16.04.2020, 7.00 Uhr (zu glauben) wissen

Nachfolgend haben wir die Informationen zusammengestellt, die auf den Pressekonferenzen von Bund und Ländern mitgeteilt wurde:

Ab 20.04.2020 dürfen öffnen:

  • Geschäfte bis 800 qm Fläche
  • Autohäuser, Fahrradhandel, Buchhandlungen, Bibliotheken ohne Flächenbeschränkung
  • unter strengen Hygienemaßnahmen, die vermutlich noch in einer weiteren Rechtsverordnung mitgeteilt werden
  • jedes Ladengeschäft soll ein Hygienekonzept erstellen

Denkbare zwingend vorgeschriebene Hygienemaßnahmen in den Geschäften

  • Mindestabstand: 1,5 m
  • Einlassbegrenzung: pro 20 qm Ladenfläche 1 Person (einschließlich Personal)
  • Desinfektionsmöglichkeiten: Hände und Flächen
  • Keine Warteschlangen

Friseurgeschäfte dürfen ab 4. Mai 2020 wieder geöffnet werden. Jedoch wird für die Friseure ein noch deutlich strengeres Hygienekonzept gelten. Dies soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

Ab dem 4. Mai sollen in Baden-Württemberg die Schulen zunächst für die Abschlussklassen wieder geöffnet werden. Die 4. Klassen der Grundschulen sollen dann eventuell in einem weiteren Schritt unterrichtet werden.

Gastronomie bleibt geschlossen

Weiterhin gilt das bislang bestehende Kontaktverbot von mehr als 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Auch Gottesdienste sind wie bislang auch verboten. Großveranstaltungen sollen bis einschließlich 31. August 2020 verboten werden.

Die oben zusammengetragenen Informationen sind ohne Gewähr. Für Baden-Württemberg wurde Stand 16.04.20, 7.00 Uhr noch keine neue Rechtsverordnung veröffentlicht. Die jeweils geltende Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter folgendem Link:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/