Liebe Besucher unserer Homepage,

in den letzten Tagen versprechen Politiker, dass kein Arbeitsplatz wegfallen muss. Zuschüsse, Fördermittel und Sonderkredite werden in Aussicht gestellt. 

Nachfolgend fassen wir Ihnen die aktuelle Situation zusammen:

Quarantäne

Wenn Unternehmer selbst oder Mitarbeiter in Quarantäne müssen, gibt es diesbezüglich entsprechende Kostenübernahmen bzw. Zuschüsse.

Kurzfristige Zuschüsse

Leider gibt es derzeit nur in Bayern eine feste Zusage. Dort können Hilfen, die nicht mehr zurückbezahlt werden müssen, in einer Größenordnung zwischen 10.000,00 und 30.000,00 EUR beantragt werden. Erste Auszahlungen erfolgen bereits morgen.

Während man in Bayern diesbezüglich rund 10 Milliarden in die Hand nimmt, spricht man in Baden-Württemberg von 5 Milliarden. Gleichzeitig wird davon gesprochen, dass noch Beratungen stattfinden müssten und es noch etwas dauert bis man Genaues sagen könne. Wir beobachten die Entwicklung stündlich, wenn Sie für sich einen entsprechenden Bedarf begründen können, macht es Sinn, dass Sie sich baldmöglichst bei uns melden.

Hilfen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

Der Bundeswirtschaftsminister prüft derzeit auf Bundesebene Zuschüsse zu Mietzahlungen, Zahlungen aus einem Härtefallfond und Direktzuschüsse. Wir sind mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dabei Informationen hierzu auch schon im Vorfeld zu erfahren, um dann sofort handeln zu können.

Kurzarbeit

Das Instrument der Kurzarbeit macht großen Sinn. Ebenso macht es Sinn nicht abzuwarten, sondern vor dem Hintergrund der zu erwartenden Situation, so schnell wie möglich anzugehen. Wir begleiten Sie oder übernehmen die Abwicklung.

Liquiditätshilfen

Derzeit wird die KfW durch die Bundesregierung mit 20 Milliarden EUR und 500 Milliarden EUR Garantierahmen unterstützt. Die konkreten Bedingungen will die KfW voraussichtlich am 23.03.2020 bekannt geben.

Zwischenzeitlich können bereits Unterlagen aufbereitet werden, sodass man gegebenenfalls bei den ersten Antragstellern ist und somit mit einem baldigen Mittelzufluss rechnen kann.

Liquidität durch Steuerstundungen

Auf Antrag können Steuerzahlungen zinslos gestundet werden.

Vorbereitungen 

Je früher Unterlagen aufbereitet sind, je schneller kann man sie zusammen mit entsprechenden Anträgen einreichen, wenn die Bedingungen und Anträge vorliegen.

Um entsprechend schnell sein zu können werden wir gegebenenfalls auch Nacht- und Wochenendstunden einsetzen.