Bundeseinheitliche Arbeitsschutzsstandards
Die Bundesregierung hat einheitliche Standards zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz beschlossen.
Bundesweit klare und verbindliche Arbeitsschutzstandards sollen Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Papier mit konkreten Anforderungen an den Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt vorgestellt. Demnach sollen Betriebe zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorge ausweiten, den Sicherheitsabstand auch bei der Arbeit gewährleisten, zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen und dafür sorgen, dass Risikogruppen besonders geschützt werden. Weitere Informationen zum neuen Arbeitsschutzstandard Covid 19 finden Sie unter nachfolgendem Link: ttps://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Zusammenfassend sieht der neue Arbeitsschutz u.a. folgende Standards vor:
- Mindestabstand von mindestens 1,50 m
- Bei Nichteinhaltung sind transparente Abtrennungen bei Publikumsverkehr und Arbeitsplätzen anzubringen
- Mehrfachbelegungen von Räumen sind zu vermeiden
- Bereitstellung hautschonender Flüssigseife sowie Handtuchspender
- regelmäßiges Reinigen von Türklinken und Handläufen
- regelmäßiges Lüften
- Zutritt betriebsfremder Personen ist auf ein Minimum zu reduzieren
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/arbeitsschutz-in-corona-zeiten-1744496