nachdem in den letzten Tagen viel über mögliche Lockerungen im Grenzverkehr zu lesen war hat das Bundesinnenministerium am gestrigen Freitag in Absprache mit den Ländern Österreich und Schweiz Grenzübertritts-Lockerungen beschlossen, die bereits ab dem heutigen Tage gelten. Doch was ist ab sofort erlaubt?

Ab heute, dem 16. Mai 2020 ist Privatpersonen erlaubt, aus „wichtigem Grund im familiären Kreis“ in das jeweils andere Land einzureisen

  • zum Besuch des/der unverheirateten Partners/Partnerin einer Partnerschaft / Lebensgemeinschaft, die bereits vor März 2020 bestanden hat.
  • zum Besuch von Verwandten wie Eltern, Großeltern, volljährigen Kindern, Enkeln, Geschwistern, Schwagern, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.
  • zur Teilnahme an wichtigen familiären Anlässen wie Hochzeit, Begräbnis oder andere religiöse Feiern.

Des Weiteren ist erlaubt in das jeweils andere Land einzureisen zum Zwecke der Pflege, Unterhalt oder Nutzung

  • einer Liegenschaft, Wohnung oder eines Schrebergartens (Grundbuchauszug, Kauf-/Miet- oder Pachtvertrag muss mitgeführt werden)
  • einer Landwirtschafts-, Jagd- und Forstflächen oder zur Versorgung von Tieren

Voraussetzung für den Grenzübertritt sind neben den oben genannten Punkten eine vollständig ausgefüllte Selbstdeklaration (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/05/200515_pm_lockerung_down.pdf?__blob=publicationFile&v=3) , die jederzeit mit sich zu führen ist.

Eine vollständige Grenzöffnung soll frühestens zum 15. Juni 2020 erfolgen.

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/05/absichtserklaerung-lockerungen-grenzueberschreitender-verkehr.html