Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen

Private Treffen

  • Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen (Personen bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen).
  • Ausnahme für geradlinige Verwandte gilt weiter, jedoch gilt auch hier die maximale Personenzahl von fünf.
  • Auch die maximale Anzahl von zwei Haushalten ist jederzeit einzuhalten.
  • So sind Treffen oder Feiern mit Kindern aus mehr als zwei Haushalten weiterhin nicht erlaubt.

Maskenpflicht in Arbeits- und Betriebsstätten

  • Maskenpflicht gilt ab sofort auch für Arbeits- und Betriebsstätten. Insbesondere gilt dies in
    • Fluren
    • Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen
  • Maskenpflicht gilt auch
    • in Arbeitsstätten unter freiem Himmel, auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle
    • vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie den zugehörigen Parkplätzen
  • Ausnahme von der Maskenpflicht: kein Publikumsverkehr und Mindestabstand von 1,5 Metern ist sicher gewährleistet

Einzelhandel

Maximale Personenanzahl in Geschäften mit einer Verkaufsfläche…

  • …von bis zu 800 qm: max. ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche
  • …von mehr als 800 qm: max. ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche

Weihnachten

  • Beschränkung auf zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten
  • Hotels dürfen vom 23.-27. Dezember Reisende beherbergen, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind

Silvester

  • Landesregierung hat sich noch nicht entschieden

Schulferien

  • Es ist geplant den Ferienbeginn auf den 19.12. vorzuziehen, jedoch noch nicht final geklärt

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Download Corona-Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201130_5._CoronaVO.pdf