Antragsverfahren Soforthilfe Corona

Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend, 25.03.2020 ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.

Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten wie folgt ab:

  • Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.
  • Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend, 25.03.2020). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Sobald der Link für die Antragsformulare beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bereitgestellt wurde, werden wir Sie informieren.

Aktualisierung vom 25.03.2020:

Antragstellung

  1. Laden Sie das Antragsformular Soforthilfe Corona (PDF) inkl. De-minimis-Erklärung herunter und füllen Sie es vollständig an Ihrem PC aus. 
    Nur vollständig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden.
  2. Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus
  3. Unterschreiben Sie (rechtsverbindlich durch einen Vertretungsberechtigten) das Formular eigenhändig an der dafür vorgesehenen Stelle
  4. Scannen Sie (oder fotografieren Sie) das Formular mit Ihrer Unterschrift ein.
  5. Speichern Sie das gescannte/ fotografierte Dokument im PDF-Format ab.
    Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare im PDF-Format verarbeitet werden.
    Bitte führen Sie gegebenenfalls mehrseitige Dokumente in EIN Dokument zusammen.
    Da nur Dokumente im PDF-Format angenommen werden können, müssen die Dokumente im Datei-Typ PDF gespeichert oder über einen Standard-PDF-Drucker gedruckt werden, um das PDF-Format sicherzustellen.
  6. Öffnen Sie bitte folgendes Online-Portal: www.bw-soforthilfe.de
  7. Geben Sie dort Ihre Kontaktdaten ein und laden Sie Ihr Antragsformular hoch.

Sie werden per E-Mail über den Eingang Ihres Antrags informiert.

Die zuständige Kammer bestätigt anschließend die Antragsberechtigung und leitet den qualifizierten Antrag an die L-Bank zur Bewilligung weiter.

Die Finanzhilfe wird von der L-Bank unmittelbar auf das angegebene Konto des Antragstellers, bzw. des Zuschussempfängers angewiesen.