Die Haushaltsstrukturkommission hat sich auf weitere Maßnahmen für die Wirtschaft geeinigt: ein Nachfolgeprogramm für die Soforthilfe Corona, die Einrichtung der Stabilisierungshilfe für das Gastgewerbe und ein Tilgungszuschuss zum Liquiditätskredit der L-Bank.

Existenzen sichern, Insolvenzen verhindern, Arbeitsplätze erhalten und Strukturen bewahren

Die Haushaltkommission hat sich am 19. Mai darauf geeinigt, ein zweites Hilfspaket mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro nachzulegen. „Damit werden wir Existenzen sichern, Insolvenzen verhindern, Arbeitsplätze erhalten und Strukturen bewahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach Abschluss der Gespräche in der Haushaltskommission.

„Wir nehmen weitere 775 Millionen Euro Landesmittel in die Hand, um die finanziellen Direkthilfen für kleinere Unternehmen und Solo-Selbständige aller Branchen fortzuführen“, konkretisierte Kretschmann. Die Direkthilfen hätten sich bewährt. Das Land konnte damit viele Unternehmen vor der Pleite retten. Aber viele sind noch nicht über den Berg, da sie weiter keine oder geringere Einnahmen haben. Dies betrifft etwa den Messebau, Künstlerinnen und Künstler und das Schaustellergewerbe.

Auch bei vielen anderen Unternehmen ist trotz erster Öffnungen noch lange nicht Business-as-usual. Daher verlängert Baden-Württemberg die Soforthilfen um weitere drei Monate.

Hilfe auch zum Durchstarten nach der Krise

Die Liquiditätsbrücke ist eine weitere Hilfe: Sie ist ein gut durchdachtes und von der L-Bank bereits vorbereitetes Kreditprogramm mit Tilgungszuschuss. „Auch damit unterstützen wir gezielt kleinere und mittlere Unternehmen, denen ihre Einnahmen wegbrechen, während ihre Kosten weiter laufen. Sie sind auf Kredite angewiesen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Der Tilgungszuschuss wirkt wie Eigenkapital und macht es den Hausbanken deutlich leichter, die Kredite zu gewähren“, so Kretschmann. Mit den Liquiditätsbrücken bekommen die Unternehmen nicht nur Hilfe in der Krise, sondern sie sorgen auch dafür, dass die Unternehmen danach wieder leichter durchstarten können.

Gastronomie und Beherbergungsbetriebe leiden besonders unter der Krise. Von den rund 30.000 Gaststätten und Hotels im Land sind Tausende von der Insolvenz bedroht. Viele der 235.000 Arbeitsplätze im Gastgewerbe sind in Gefahr. Seit dem 18. Mai dürfen Speisegaststätten zwar wieder öffnen und ab dem 29. Mai können auch Hotels und andere Beherbergungsbetriebe wieder Gäste empfangen. Aber anders als in anderen Branchen gibt es hier keinen Nachholeffekt. Durch die Abstandsregeln können sie zudem weniger Gäste empfangen. Das Programm sieht daher eine einmalige Hilfe von 3.000 Euro pro Gasthaus vor, plus 2.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigtem.

Die Krise hat außerdem die Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hart getroffen. Die Fahrgeldeinnahmen machen 40 bis 80 Prozent der Gesamteinnahmen aus. „Wenn wir die Einnahmeverluste nicht durch Steuermittel ausgleichen, besteht die Gefahr, dass das ÖPNV-Angebot eingeschränkt wird“, mahnte Ministerpräsident Kretschmann. „Denn der öffentliche Personennahverkehr ist eben nicht irgendeine x-beliebige kommerzielle Dienstleistung, sondern eine Frage der Daseinsvorsorge.“ Daher unterstützt das Land den ÖPNV mit 200 Millionen Euro und weiteren 40 Millionen Euro für den touristischen Busverkehr, der derzeit ebenfalls keine Einnahmen hat.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/15-milliarden-euro-fuer-weitere-corona-hilfen/