Die Landesregierung plant in mehreren Stufen die Maßnahmen der Corona-Verordnung zurück zu nehmen. Der Stufenplan gilt vorbehaltlich der aktuellen Infektionslage in Baden-Württemberg. Für die allermeisten Öffnungen und Lockerungen gelten strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen. Hier finden sie den Entwurf des Stufenplans. Dieser muss noch vom Kabinett verabschiedet werden. So dass es eventuell in Details noch Änderungen ergeben können.

Vor Pfingsten sollen nachfolgende Regelungen in Kraft treten:

Bildung

  • In Abstimmung mit den Trägern öffnet ab dem 18. Mai die Kinderbetreuung. Maximale Belegung bis 50 Prozent.
  • Öffnung der 4. Klassen in den Grundschulen ab dem 18. Mai.

Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs

Gastronomie und Tourismus

  • Öffnung der Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper mit autarker Versorgung.
  • Öffnung der Außengastronomie. In einem weiteren Schritt später Öffnung des Innenbereichs von Speisewirtschaften.
  • Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle.
  • Kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote wie etwa Minigolf oder Bootverleih werden wieder erlaubt.
  • Fahrradverleih zu touristischen Zwecken wird wieder möglich.

Sport

  • 1. und 2. Fußball-Bundesliga dürfen den Spielbetrieb wieder aufnhemen. Sogenannte Geister- oder Wohnzimmerspiele.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/fahrplan-zur-schrittweisen-lockerung-der-corona-beschraenkungen/