Zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Kleinstunternehmen wird vorübergehend für bedeutsame Dauerschuldverhältnisse die Möglichkeit zur Leistungsverweigerung geschaffen, soweit sie ihre Leistungspflichten wegen der Folgen der COVID-19-Pandemie derzeit nicht erfüllen können. Damit wird für die Betroffenen gewährleistet, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Telekommunikation nicht abgeschnitten werden, weil sie ihren Zahlungspflichten krisenbedingt nicht nachkommen können.
Die exakte Formulierung des gesamten Gesetzentwurfs, der vom Bundestag am 25.03.2020 einstimmig angenommen wurde, finden Sie unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Corona-Pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Quelle: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html